Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0028

Ro 2015/16/0028Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015160028.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.

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