Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0013

Ro 2015/16/0013Verwaltungsgerichtshof30.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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