Ro 2015/16/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0013
Ro 2015/16/0013Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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