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Fr 2015/16/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/16/0002
Fr 2015/16/0002Verwaltungsgerichtshof22.10.2015
Dem Bundesfinanzgericht wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von acht Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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