Ra 2015/15/0044•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0044
Ra 2015/15/0044Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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