Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0030

Ro 2015/15/0030Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015150030.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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