Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0023

Ro 2015/15/0023Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016

Spruch

Den Revisionen wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass es lautet:

Der Bescheid des Finanzamtes vom 25. November 2009 ("Feststellungsbescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO betreffend: Steuerliche Anschaffungskosten der S.") wird ersatzlos aufgehoben.

Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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