Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0012

Ro 2015/15/0012Verwaltungsgerichtshof23.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015150012.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.