Ro 2015/15/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0005
Ro 2015/15/0005Verwaltungsgerichtshof26.11.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkt 1 des Erkenntnisses) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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