Verwaltungsgerichtshof 2015/15/0001

2015/15/0001Verwaltungsgerichtshof10.02.2016

Regest

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2015/15/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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