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Ra 2015/13/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0051
Ra 2015/13/0051Verwaltungsgerichtshof27.07.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung (Einkünftefeststellung 2006 bis 2008) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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