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Ro 2015/13/0023•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0023
Ro 2015/13/0023Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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