Ra 2015/13/0023•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0023
Ra 2015/13/0023Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung (betreffend Einkommensteuer 2010) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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