Ro 2015/13/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0015
Ro 2015/13/0015Verwaltungsgerichtshof31.03.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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