Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0014

Ro 2015/13/0014Verwaltungsgerichtshof31.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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