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Ro 2015/13/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0009
Ro 2015/13/0009Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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