Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0006

Ro 2015/13/0006Verwaltungsgerichtshof27.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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