Ro 2015/13/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0005
Ro 2015/13/0005Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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