Ra 2015/12/0080•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0080
Ra 2015/12/0080Verwaltungsgerichtshof22.06.2016
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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