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Ra 2015/12/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0041
Ra 2015/12/0041Verwaltungsgerichtshof19.10.2016
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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