Ra 2015/12/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0034
Ra 2015/12/0034Verwaltungsgerichtshof22.06.2016
Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Aufwandersatzbegehren wird abgewiesen.
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