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Ra 2015/12/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0030
Ra 2015/12/0030Verwaltungsgerichtshof30.10.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde Korneuburg hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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