Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0029

Ra 2015/12/0029Verwaltungsgerichtshof16.11.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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