Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0026

Ra 2015/12/0026Verwaltungsgerichtshof16.11.2015

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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