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Ro 2015/12/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0022
Ro 2015/12/0022Verwaltungsgerichtshof12.09.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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