Ro 2015/12/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0007
Ro 2015/12/0007Verwaltungsgerichtshof16.11.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes auf Zuerkennung von Kosten an "das Bundesverwaltungsgericht" wird zurückgewiesen. Der Antrag des Bundeskanzlers auf Zuerkennung von Kosten an die "belangte Behörde" wird zurückgewiesen.
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