Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/12/0006

Fr 2015/12/0006Verwaltungsgerichtshof22.10.2015

Regest

Verbesserungsauftrag Bejahung Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/12/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2015

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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