Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0006

Ro 2015/12/0006Verwaltungsgerichtshof27.05.2015

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Land Tirol hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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