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Ro 2015/12/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0006
Ro 2015/12/0006Verwaltungsgerichtshof27.05.2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Tirol hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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