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Ro 2015/12/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0005
Ro 2015/12/0005Verwaltungsgerichtshof18.09.2015
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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