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Ro 2015/12/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0001
Ro 2015/12/0001Verwaltungsgerichtshof22.10.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Stadtgemeinde T Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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