Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0001

Ro 2015/12/0001Verwaltungsgerichtshof22.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Stadtgemeinde T Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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