Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0089

Ra 2015/11/0089Verwaltungsgerichtshof28.02.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2017

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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