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Ra 2015/11/0088•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0088
Ra 2015/11/0088Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Planung Widmung BauRallg3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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