Ra 2015/11/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0085
Ra 2015/11/0085Verwaltungsgerichtshof11.11.2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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