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Ra 2015/11/0077•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0077
Ra 2015/11/0077Verwaltungsgerichtshof02.10.2015
Die Revision wird, insoweit sie sich auf die mit dem angefochtenen Erkenntnis entschiedene Übertretung des AVRAG bezieht, zurückgewiesen.
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