Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0059

Ra 2015/11/0059Verwaltungsgerichtshof15.12.2016

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110059.L00

Spruch

Der Revision wird stattgegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass die Beschwerde des Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Revisionswerbers vom 10. Dezember 2014 abgewiesen wird.

Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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