Ra 2015/11/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0049
Ra 2015/11/0049Verwaltungsgerichtshof08.07.2015
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt B) des angefochtenen Erkenntnisses (Abweisung der Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vom 8. Jänner 2015) richtet, zurückgewiesen.
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