Ra 2015/11/0036•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0036
Ra 2015/11/0036Verwaltungsgerichtshof08.07.2015
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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