Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0019

Ra 2015/11/0019Verwaltungsgerichtshof10.06.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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