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Ra 2015/11/0019•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0019
Ra 2015/11/0019Verwaltungsgerichtshof10.06.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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