Ra 2015/11/0017•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0017
Ra 2015/11/0017Verwaltungsgerichtshof24.03.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
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