Ro 2015/11/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/11/0017
Ro 2015/11/0017Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Die Ärztekammer für Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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