Fr 2015/11/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/11/0007
Fr 2015/11/0007Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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