Ro 2015/11/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/11/0004
Ro 2015/11/0004Verwaltungsgerichtshof21.04.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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