Ro 2015/11/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/11/0002
Ro 2015/11/0002Verwaltungsgerichtshof27.01.2015
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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