Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/11/0002

Ro 2015/11/0002Verwaltungsgerichtshof27.01.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/11/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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