Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0135

Ra 2015/10/0135Verwaltungsgerichtshof05.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2016

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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