Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0117

Ra 2015/10/0117Verwaltungsgerichtshof05.10.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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