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Ra 2015/10/0117•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0117
Ra 2015/10/0117Verwaltungsgerichtshof05.10.2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
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