Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0113

Ra 2015/10/0113Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015100113.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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