Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0108

Ra 2015/10/0108Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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