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Ra 2015/10/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0107
Ra 2015/10/0107Verwaltungsgerichtshof28.06.2016
Verfahrensbestimmungen Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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