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Ra 2015/10/0104•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0104
Ra 2015/10/0104Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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