Ra 2015/10/0093•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0093
Ra 2015/10/0093Verwaltungsgerichtshof28.10.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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