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Ra 2015/10/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0081
Ra 2015/10/0081Verwaltungsgerichtshof09.11.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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